Verbrauchsteuern und Energieabgaben

Unter Verbrauchsteuern und Energieabgaben versteht man Steuern auf die Lieferung oder den Verbrauch bestimmter Waren. In Österreich werden auf Alkohol, bestimmte alkoholische Getränke, Mineralöle und Tabakwaren Verbrauchsteuern erhoben. Energieabgaben fallen für elektrischen Strom, Kohle und Erdgas an. Die EU-Mitgliedstaaten können zwar unterschiedliche Verbrauchsteuersätze festlegen, die verbrauchsteuerrechtlichen Grundlagen (z.B. Steuergegenstand, Mindeststeuersätze oder bestimmte Steuerbefreiungen) sowie die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren sind jedoch unionsweit einheitlich geregelt. Um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden, werden verbrauchsteuerpflichtige Waren in der Regel in jenem Land versteuert, in dem sie verbraucht werden.

Folgende Verbrauchsteuern und Energieabgaben sind in Österreich zu leisten:

Für Wein und Schaumwein fallen in Österreich keine Verbrauchsteuern an.

Ab dem Jahr 2026 unterliegen auch tabakverwandte Produkte (E-Liquids und Nikotinbeutel) der Tabaksteuer. Für diese Produktgruppen gelten dabei spezielle Regelungen.

Energieintensive Produktionsbetriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, können sich die mit den Energielieferungen verbundenen Steuern, nämlich Elektrizitätsabgabe, Erdgasabgabe, Kohleabgabe oder Mineralölsteuer, teilweise vergüten lassen.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2026

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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