Abfallexporteure – "Notifizierende"
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Wer beabsichtigt, eine notifizierungspflichtige Verbringung von Abfällen aus Österreich (Export) durchzuführen, muss sich elektronisch auf dem EDM-Portal des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie registrieren, sofern sie/er nicht bereits registriert ist. Seit 1. März 2022 muss außerdem ein elektronischer Exportantrag an die Bundesministerin gestellt werden.
Betroffene Unternehmen
Betroffen sind Unternehmen, die eine notifizierungspflichtige Verbringung von Abfällen aus Österreich durchzuführen beabsichtigen.
Voraussetzungen
Die Verbringung von Abfällen aus Österreich.
Fristen
Die Registrierung muss vor der Notifizierung erfolgen.
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (→ BMK)
Verfahrensablauf
Die Registrierung auf dem EDM-Portal erfolgt in zwei Schritten:
1. Zuerst wird ein Registrierungsantrag gestellt
Erforderliche Angaben für den Registrierungsantrag:
- Name
- Sitz-Adresse
- Zustelladresse
- Gegebenenfalls Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer oder Ergänzungsregisternummer
(Diese Nummern müssen im Registrierungsantrag enthalten sein und können später nicht mehr eingetragen oder geändert werden!) - Branchencode (vierstellig)
- Kontaktperson
2. Nach Absenden des Registrierungsantrages erhält die registrierungspflichtige Person eine Identifikationsnummer (Personen-GLN) und die persönlichen Zugangsdaten zum Register übermittelt. Mit diesen Zugangsdaten muss die Person dann erneut in das Register einsteigen und insbesondere Angaben zu den folgenden Daten ergänzen:
- Telefaxnummer (falls vorhanden)
- Adressen der Standorte (z.B. Betriebsstätten)
Hinweis
Die Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn diese Daten vollständig im Register eingetragen sind. Durch die Eintragung im Register wird auch jedem Standort eine Identifikationsnummer (Standort- GLN) zugeordnet.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Tipp
Halten Sie für die Erstellung des Registrierungsantrags Ihren Firmenbuchauszug und die Klassifikationsmitteilung der Statistik Austria (z.B. Branchencode) bereit.
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
- EDM-Portal (→ BMK)
- Informationen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung (→ BMK)
- Merkblatt für die "grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen" (→ BMK)
Rechtsgrundlagen
- § 21 Abs 6 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)
- § 66 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)
- EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen
Experteninformation
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Zum Formular
Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, dieses und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie