Abfallexporteure ("Notifizierende") – Registrierung

Allgemeine Informationen

Wer beabsichtigt, eine notifizierungspflichtige Verbringung von Abfällen aus Österreich (Export) durchzuführen, muss sich elektronisch auf edm.gv.at registrieren, wenn sie/er nicht bereits registriert ist. Seit 1. März 2022 muss außerdem ein elektronischer Exportantrag an die Bundesministerin gestellt werden.

Betroffene Unternehmen

Unternehmen, die eine notifizierungspflichtige Verbringung von Abfällen aus Österreich durchzuführen beabsichtigen

Voraussetzungen

Die Verbringung von Abfällen aus Österreich.

Fristen

Die Registrierung muss vor der Notifizierung erfolgen.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ( BMK)

Verfahrensablauf

Die Registrierung auf dem EDM-Portal erfolgt in zwei Schritten:

1. Zuerst wird ein Registrierungsantrag gestellt

Erforderliche Angaben für den Registrierungsantrag:

  • Name
  • Sitz-Adresse
  • Zustelladresse
  • Gegebenenfalls Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer oder Ergänzungsregisternummer
    (Diese Nummern müssen im Registrierungsantrag enthalten sein und können später nicht mehr eingetragen oder geändert werden!)
  • Branchencode (vierstellig)
  • Kontaktperson

2. Nach Absenden des Registrierungsantrages erhält die registrierungspflichtige Person eine Identifikationsnummer (Personen-GLN) und die persönlichen Zugangsdaten zum Register übermittelt. Mit diesen Zugangsdaten muss die Person dann erneut in das Register einsteigen und insbesondere Angaben zu den folgenden Daten ergänzen:

  • Telefaxnummer (falls vorhanden)
  • Adressen der Standorte (z.B. Betriebsstätten)

Hinweis

Die Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn diese Daten vollständig im Register eingetragen sind. Durch die Eintragung im Register wird auch jedem Standort eine Identifikationsnummer (Standort- GLN) zugeordnet.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Tipp

Halten Sie für die Erstellung des Registrierungsantrags Ihren Firmenbuchauszug und die Klassifikationsmitteilung der Statistik Austria (z.B. Branchencode) bereit.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

edm.gv.at ( BMK)

Im USP registrierte Unternehmehmen haben die Möglichkeit, dieses und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie