Deponie – besondere Meldepflichten
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Das Abfallwirtschaftsgesetz sieht folgende besondere Meldepflichten speziell für Deponieinhaberinnen/Deponieinhaber vor:
- Die Inhaberin/der Inhaber der Deponie muss jede Zurückweisung eines Abfalls, den sie/er auf der Deponie nicht annehmen darf, der zuständigen Stelle melden
- Die Inhaberin/der Inhaber einer Deponie muss alle erheblichen, nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt, die durch Mess- und Überwachungsverfahren festgestellt werden, der zuständigen Stelle melden
Betroffene Unternehmen
Deponieinhaberinnen/Deponieinhaber
Voraussetzungen
Siehe Inhaltliche Beschreibung
Fristen
Die Meldungen müssen unverzüglich durchgeführt werden.
Zuständige Stelle
Die Abfallwirtschaftsbehörde, die für den Betriebsstandort örtlich zuständig ist
- Der Landeshauptmann
- Der Landeshauptmann kann Verfahren und Überwachung an die Bezirksverwaltungsbehörde delegieren.
Verfahrensablauf
Elektronische Meldungen über das EDM-Portal des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie können nach ordnungsgemäßer Registrierung und Anmeldung abgegeben werden.
Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, dieses und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
§ 61 Abs 2 und Abs 3 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)
Experteninformation
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Zum Formular
Es steht kein Formular zur Verfügung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie