Deponie – besondere Meldepflichten

Allgemeine Informationen

Das Abfallwirtschaftsgesetz sieht folgende besondere Meldepflichten speziell für Deponieinhaberinnen/Deponieinhaber vor:

  • Die Inhaberin/der Inhaber der Deponie muss jede Zurückweisung eines Abfalls, den sie/er auf der Deponie nicht annehmen darf, der zuständigen Stelle melden
  • Die Inhaberin/der Inhaber einer Deponie muss alle erheblichen, nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt, die durch Mess- und Überwachungsverfahren festgestellt werden, der zuständigen Stelle melden

Betroffene Unternehmen

Deponieinhaberinnen/Deponieinhaber

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Fristen

Die Meldungen müssen unverzüglich durchgeführt werden.

Zuständige Stelle

Die Abfallwirtschaftsbehörde, die für den Betriebsstandort örtlich zuständig ist

  • Der Landeshauptmann
  • Der Landeshauptmann kann Verfahren und Überwachung an die Bezirksverwaltungsbehörde delegieren.

Verfahrensablauf

Elektronische Meldungen über das EDM-Portal des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie können nach ordnungsgemäßer Registrierung und Anmeldung abgegeben werden.

Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, dieses und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 61 Abs 2 und Abs 3 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Zum Formular

Es steht kein Formular zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 23. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie