Gefährliche Chemikalien

Aktuelle Informationen über gefährliche Chemikalien, Einstufungs-, Verpackungs-, Kennzeichnungspflichten, Giftbezugsbescheinigung, Aufzeichnungspflichten etc.

Information für Einsteiger

Konsumentinnen/Konsumenten wollen sicher sein, dass sie ein hautschonendes, nicht krebserregendes und nicht schwangerschaftsschädigendes Kleidungsstück haben.

Unternehmerinnen/Unternehmer wollen sicher sein, dass ihre Produkte weder human- noch ökotoxikologisch und somit unbedenklich für ihre Kundinnen/Kunden, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und für die Umwelt sind.

Unternehmen produzieren Konsumgüter oder handeln mit Waren. Wie ein Unternehmen mit Chemikalien umzugehen hat, ist durch die umfangreiche Gesetzgebung vorgegeben. Chemikalien-Herstellerinnen/Chemikalien-Hersteller, Chemikalien-Importeurinnen/Chemikalien-Importeure, Chemikalien-Anwenderinnen/Chemikalien-Anwender sowie weiterverarbeitende Betriebe haben Verpflichtungen aufgrund der Chemikalien-Gesetzgebung.

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, die Chemikalien in Österreich in Verkehr bringen, auf dem Markt bereitstellen oder verwenden.

Chemikalien werden innerhalb der EU im Rahmen der REACH- und CLP-Verordnung geregelt:

  • REACH bedeutet Registrierung ("registration"), Bewertung ("evaluation"), Zulassung ("authorisation") und Beschränkung ("restriction") von Chemikalien
  • CLP bedeutet: Einstufung ("classification"), Kennzeichnung ("labelling") und Verpackung ("packaging") von Stoffen und Gemischen

Unternehmerinnen/Unternehmer haben weitere gesetzliche Vorgaben in Bezug auf Biozide, den Giftverkehr und Giftbeauftragte, Fluorierte Treibhausgase, die Halonbank, Chemikalienleasing, Chemikalienverbote und NANO-Stoffen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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