Einstufung gefährlicher Stoffe und Gemische
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Gemäß Artikel 4 der CLP-Verordnung stufen Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender Stoffe und Gemische vor dem Inverkehrbringen entsprechend den Vorgaben der CLP-Verordnung ein.
Zu beachten sind die neuen Rechtsvorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Diese Vorschriften wurden mit der Verordnung (EU) 2024/2865 geschaffen und traten am 10. Dezember 2024 in Kraft. Zu beachten sind zudem die jeweiligen Übergangsfristen.
Die neuen und geänderten Regelungen beziehen sich unter anderem auf den Online-Handel, Werbung, Kennzeichnungsvorschriften, Faltetiketten, digitale Kennzeichnung, Nachfüllstationen und das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis.
Im Sommer 2025 wurde von der Europäischen Kommission ein Vorschlag im Rahmen einer "Omnibus Verordnung" (Omnibus VI) vorgelegt. Dieser Vorschlag soll Vereinfachung in ausgewählten Bereichen schaffen, welche mit der Verordnung (EU) 2024/2865 in Kraft getreten sind, da eine detaillierte Analyse der CLP-Verordnung eine hohe Belastung für Unternehmen ergab. Mit dem Omnibus-VI-Paket werden formale Hürden abgebaut und zugleich ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sichergestellt. Dies wird in zwei Schritten gewährleistet. Auf der einen Seite soll eine inhaltliche Änderung der Verordnung 2025/2865 erfolgen. Auf der anderen Seite wird unter Bedachtnahme, dass diese inhaltlichen Prozesse den Wirtschaftsakteuren ermöglichen soll, sich auf die entsprechenden Änderungen der Regelungen adäquat vorzubereiten, der Geltungszeitraum zeitlich verschoben ("stop the clock").
Weiters gelten seit 1. Mai 2025 weitere Regelungen für die neuen Gefahrenklassen. Hierbei sind ebenfalls Übergangsfristen zu beachten.
Betroffene Unternehmen
Diese Regelungen gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, die die gegenständlichen Chemikalien in Österreich in Verkehr bringen, auf dem Markt bereitstellen oder verwenden.
Zuständige Stelle
Zusätzliche Informationen
- Tabelle zu Anhang VI der CLP-Verordnung (→ ECHA)Englischer Text
- Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis für chemische Stoffe (→ ECHA)
Weiterführende Links
- Gefährliche Stoffe und Gemische
- Einstufungs-, Verpackungs-, Kennzeichnungspflichten, Einstufungsdaten
- Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen
- Sicherheitsdatenblatt
Rechtsgrundlagen
- §§ 19, 21, 27 Chemikaliengesetz (ChemG)
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung)
- Verordnung (EU) 2024/2865
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/707
- Verordnung (EU) 2025/2439
- Übersicht Übergangsfristen CLP-Revision (→ ECHA)
- Anwendungsdaten CLP-Revision (→ ECHA)
Experteninformation
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft