Umweltverträglichkeitsprüfung
Aktuelle Informationen über Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Feststellungsverfahren, Vorverfahren, vereinfachtes Verfahren, freiwillige Umweltmanagementsysteme etc.
Information für Einsteiger
Bestimmte Projekte, bei deren Verwirklichung möglicherweise erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, müssen bereits vor der Genehmigung einem systematischen Prüfungsverfahren, der Umweltverträglichkeitsprüfung, unterzogen und im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens beurteilt werden. Das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist im Jahr 1994 in Kraft getreten und wurde durch einige Novellen weiterentwickelt.
Hinweis
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist gegebenenfalls auch für Änderungsprojekte vorzunehmen.
Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen können, sind beispielsweise:
- Abfallbehandlungsanlagen
- Freizeitparks, Einkaufszentren
- Kraftwerke
- Grundwasserentnahmen
- Intensivtierhaltungen
- Rodungen
- Industrieanlagen (Papier- und Zellstofffabriken, Gießereien, Zementwerke etc.)
Die meisten dieser Vorhaben sind erst ab einer gewissen Größe UVP-pflichtig. Auslösend für eine potenzielle UVP-Pflicht sind meist ein Schwellenwert oder ein bestimmtes Kriterium (z.B. Produktionskapazität, Flächeninanspruchnahme) und manchmal auch die Eigenschaft des Standorts. Befindet sich der Standort eines Vorhabens z.B. in einem Natur- oder Wasserschutzgebiet, so sind bestimmte Vorhaben bereits ab einem niedrigeren Schwellenwert UVP-pflichtig.
Tipp
Im UVP-Gesetz sind – anschließend an das Gesetz – im Anhang 89 Vorhabenstypen angeführt, für die unter Umständen eine UVP durchzuführen ist.
Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, auf fachlicher Grundlage und unter Beteiligung der Öffentlichkeit
- die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, die ein Vorhaben (dies kann beispielsweise die Errichtung einer Anlage oder ein sonstiger Eingriff in die Natur und Landschaft sein) hat oder haben kann, wobei Wechselwirkungen mehrerer Auswirkungen untereinander miteinzubeziehen sind, auf
- Menschen und die biologische Vielfalt einschließlich der Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume
- Flächen und Boden, Wasser, Luft und Klima
- Landschaft
- Sach- und Kulturgüter
- Maßnahmen zu prüfen, durch die schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden
- Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin/dem Projektwerber geprüften Alternativen sowie die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens darzulegen
- Bei Vorhaben, für die gesetzlich die Möglichkeit einer Enteignung oder eines Eingriffs in private Rechte vorgesehen ist, die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin/dem Projektwerber geprüften Standort- oder Trassenvarianten darzulegen
Hinweis
In der UVP-Dokumentation des Umweltbundesamtes und in der interaktiven Karte "UVPmaps" bekommt man einen Überblick über Vorhaben, die durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt und realisiert wurden.
Weiterführende Links
- Umweltverträglichkeitsprüfung (→ BMK)
- Grenzüberschreitende UVP (→ BMK)
- UVP-Datenbank (→ Umweltbundesamt)
- UVP-maps (→ Umweltbundesamt)
Rechtsgrundlage
- Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie