Abgasplakette für Lkw

Allgemeine Informationen

Zur Verbesserung der Luftqualität gelten in einigen Bundesländern Fahrverbote wegen Feinstaub

  • für Lkw und Sattelzugfahrzeuge verschiedener Abgasklassen (meist Abgasklasse "Euro 2" und schlechter)
  • und zum Teil unabhängig vom Gewicht.

Bestimmte Fahrzeugklassen (Schwerfahrzeuge) sind aufgrund ihrer Einstufung in eine Abgasklasse von einem Fahrverbot nicht betroffen. Bundesländerregelungen können jedoch vorsehen, dass diese trotzdem nur mit einer entsprechenden Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette (Abgasplakette) in einem Sanierungsgebiet (Fahrverbotsbereich) fahren dürfen. Die Abgasplakette muss von einer ermächtigten Begutachtungsstelle am Fahrzeug angebracht werden.

Aktuell besteht eine Abgasplakettenpflicht für Sanierungsgebiete folgender Bundesländer:

  • Burgenland
  • Wien
  • Niederösterreich
  • Steiermark
  • Oberösterreich
  • Tirol

Befristete Ausnahmebewilligungen für Fahrten durch das Sanierungsgebiet können bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. bei der MA 46 ( Stadt Wien) beantragt werden.

Wer trotz Abgasplakettenpflicht innerhalb eines Fahrverbotsbereichs ohne oder mit falscher Plakette fährt, verstößt gegen das jeweilige Fahrverbot. Es droht eine Verwaltungsstrafe.

Betroffene Unternehmen

Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughalter (häufig Transportunternehmen)

Voraussetzungen

Weitere Informationen zu den Lkw-Fahrverboten wegen Feinstaub finden sich auf USP.gv.at. Welche Plakette ein bestimmtes Fahrzeug erhalten sollte, erfährt man – rechtsunverbindlich – über eine Applikation des AKKP-Portals ( AKKP).

Detaillierte Informationen zu den Fahrzeugen ( ÖAMTC), die in den verschiedenen Bundesländern von den Fahrverboten bzw. der Abgasplakettenpflicht betroffen sind, finden sich auch auf der Website des ÖAMTC.

Fristen

Es gibt keine besonderen Fristen zu beachten.

Zuständige Stelle

Eine vom jeweiligen Landeshauptmann ermächtigte Begutachtungsstelle, z.B.

  • Vereine wie Autofahrerclubs (z.B. ARBÖ, ÖAMTC)
  • Gewerbebetriebe (z.B. Kfz-Werkstätten)
  • Ziviltechnikerinnen/Ziviltechniker
  • Technische Büros – Ingenieurbüros

Listen von Begutachtungsstellen ( AKKP), die die Abgasplakette verkaufen, finden sich im AKKP-Portal.

Verfahrensablauf

Informationen dazu gibt die jeweilige Begutachtungsstelle bzw. finden sich im AKKP-Portal. In der Regelt läuft das Verfahren folgendermaßen ab:

  • Die Fahrzeug-Halterin/der Fahrzeug-Halter übermittelt Kopien bzw. Scan der jeweiligen Lkw-Zulassungsscheine und eventuell weitere Unterlagen per Post oder je nach Begutachtungsstelle auch per E-Mail.
  • Die Fahrzeug-Halterin/der Fahrzeug-Halter vermerkt am Zulassungsschein oder in einer Liste, ob das jeweilige Fahrzeug über einen Partikelfilter verfügt.
  • In der Regel stellt die Begutachtungsstelle eine "Offene Rechnung" aus, die per Vorauszahlung zu begleichen ist.
  • Die Begutachtungsstelle versieht eine Plakette mit den individuellen Lochungen für das Kfz (letzte sechs Stellen der Fahrzeugidentifikationsnummer, Fahrzeugklasse und Antriebsart). Die Farbe der Plakette richtet sich nach der Abgasklasse.
  • Die fertig gestellte Plakette für Lkw über 3,5 Tonnen kann abgeholt werden. Alternativ können Begutachtungsstellen (oft gegen eine Zustellungsgebühr) die Plakette auch postalisch versenden. Die Plakette darf von der Kfz-Halterin/vom Kfz-Halter selbst angebracht werden.
  • Die Plakette für Lkw unter 3,5 Tonnen muss von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter der Ausgabestelle direkt am Fahrzeug angebracht werden.
  • Die Begutachtungsstelle muss eine schriftliche und unterschriebene Bestätigung für die Kfz-Halterin/den Kfz-Halter ausstellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsschein

Zusätzlich könnten noch folgende Genehmigungsdokumente (in Kopie) bzw. Informationen erforderlich sein:

  • Typenschein
  • Einzelgenehmigung
  • Genehmigungsnachweis
  • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank
  • CEMT-Nachweis
  • Feststellung der Abgasklasse durch Übereinstimmungsbescheinigung COC (Certificates of Conformity)
  • Datum der erstmaligen Zulassung (mithilfe des AKKP-Portals)

Kosten

Die Abgasplakette kostet einmalig 2,50 Euro. Dazu kommen noch die Kosten für die Einstufung in die jeweilige Abgasklasse und das Anbringen an der Windschutzscheibe durch die Werkstatt.

Information dazu gibt die jeweilige Begutachtungsstelle.

Zusätzliche Informationen

Es wird empfohlen, die Plakette im Zuge der § 57a-Begutachtung (Pickerl) (→ oesterreich.gv.at) anbringen zu lassen.

Ausländische Plaketten sind in Österreich ungültig.

Onlineratgeber und -rechner

Lkw-Fahrverbot ( WKO)

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Sanierungsgebiete und Fahrverbote in den Bundesländern

Zum Formular

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

Weitere Servicestellen

Rechtsberatung von ÖAMTC und ARBÖ

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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