Begutachtungsentwurf: Batterien-Marktüberwachungs-Gesetz u.a.
Es sollen notwendige Rahmenbedingungen zur EU-Batterienverordnung geschaffen werden. Dabei sollen bestehende bewährte Strukturen der österreichischen Batteriensammlung und Verwertung erhalten bleiben.
- Beginn der Begutachtung: 7. April 2026
- Ende der Begutachtung: 5. Mai 2026
- Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Ziele
- Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen zur EU-Batterienverordnung
- Erhaltung bestehender bewährter Strukturen der österreichischen Batteriensammlung und Verwertung
Inhalt
- Festlegung von zuständigen Behörden, Verfahren, Übergangsbestimmungen und Sanktionen
- Übernahme bestehender bewährter Instrumente aus der österreichischen Batterienverordnung
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Es besteht die Notwendigkeit, die nationalen Bestimmungen betreffend die Sammlung, Verwertung und Finanzierung von Altbatterien an die neue EU-Batterienverordnung anzupassen. Es sollen zuständige Behörden, Verfahren, Übergangsbestimmungen und Sanktionen festgelegt werden.
Die EU-Batterienverordnung ermöglicht den Mitgliedstaaten in vielerlei Hinsicht, nationale Besonderheiten abzubilden. Daher sollen die erforderlichen und nicht in der EU-Batterienverordnung geregelten und derzeit in der österreichischen Batterienverordnung geregelten Bereiche in das Batterienbegleitgesetz übernommen und die österreichische Batterienverordnung aufgehoben werden. Die übernommenen Bereiche betreffen insbesondere Vorgaben zur getrennten Sammlung und der Abholkoordinierung von kommunalen Sammelstellen, Vorgaben betreffend Sammel- und Verwertungssysteme sowie Regelungen betreffend die Bestellung von Bevollmächtigten. Auch die bewährte Regelung betreffend Verpflichtungen von gewerblichen Importeuren, die zum Eigengebrauch Batterien importieren (Eigenimporteure) soll weitergeführt werden.
Weiterführende Links
Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion