Paketsteuergesetz u.a.

Die Zustellung von Paketen soll künftig besteuert werden.

  • Beginn der Begutachtung: 11. Mai 2026
  • Ende der Begutachtung: 26. Mai 2026
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Oktober 2026

Ziel

Gegenfinanzierung der Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel 

Inhalt

Einführung einer gemeinschaftlichen Paketsteuer

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die technologischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte haben zu einer Digitalisierung in allen Bereichen des Handels geführt. Der elektronische Handel hat weltweit ein enormes Wachstum erlebt. In diesem Zusammenhang stieg die Anzahl der im Inland zugestellten Pakete in Österreich rasant an. Dies führt zu erheblichen Herausforderungen, beispielsweise im Bereich des Umweltschutzes oder für den stationären Handel, der zur nationalen Wertschöpfung beiträgt, für Beschäftigung sorgt und auch für den Fortbestand der wirtschaftlich, sozial und kulturell relevanten Geschäftszonen in Stadtzentren und Ortskernen eine bedeutende Rolle spielt. Obwohl für den Versandhandel auch die heimische Infrastruktur notwendig ist, leisten Versandhändlerinnen/Versandhändler oftmals einen vergleichsweise geringen Beitrag zur nationalen Wertschöpfung und zur Bewältigung der sich aus dem Versandhandel ergebenden Herausforderungen. Diesem Umstand soll durch Einführung des Bundesgesetzes über die Besteuerung der Zustellung von Paketen (Paketsteuergesetz) begegnet werden. Weiters soll die Paketsteuer der Gegenfinanzierung der Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel dienen. 

Die neue Paketsteuer soll als gemeinschaftliche Bundesabgabe geregelt werden.

Weiterführende Links

Begutachtungsentwurf ( Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2026

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion