Begutachtungsentwurf: Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.
Es sollen die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.
- Beginn der Begutachtung: 8. Mai 2026
- Ende der Begutachtung: 4. Juni 2026
- Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teilweise 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028
Ziele
- Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
- Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital
Inhalt
- Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
- Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
- Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
- Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer
- Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten
- Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag
- Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG sowie des Betriebspensionsgesetzes (BPG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.
Weiterführende Links
Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion