Begutachtungsentwurf: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz u.a.

Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern soll ermöglicht werden.

  • Beginn der Begutachtung: 15. September 2025
  • Ende der Begutachtung: 29. September 2025
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten

Ziel

Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

Inhalt

  • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
  • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

Weiterführende Links

Begutachtungsentwurf ( Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 15. September 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion