Begutachtungsentwurf: Stromkosten-Ausgleichsgesetz
Indirekte CO2-Kosten sollen ausgeglichen werden.
- Beginn der Begutachtung: 8. September 2025
- Ende der Begutachtung: 22. September 2025
- Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Ziel
Ausgleich der indirekten CO2-Kosten
Inhalt
Förderung der indirekten CO2-Kosten
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Infolge der anhaltend hohen Preise an den Energiemärkten wirken sich wirtschaftliche Belastungen auf Unternehmen in Bezug auf jene Kosten, die durch die Weitergabe der Kosten von Treibhausgasemissionen über die Strompreise entstehen, in einem verstärkten Ausmaß aus. Dementsprechend soll den energieintensiven Unternehmen ein finanzieller Ausgleich gewährt werden können und damit das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen reduziert werden. Die auf diese Weise gewährten Bundesförderungen werden im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung abgewickelt.
Weiterführende Links
Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion