Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Abgabenänderungsgesetz 2025
Zahlreiche abgabenrechtliche Änderungen werden umgesetzt.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 23. Dezember 2025
- Inkrafttreten: überwiegend 1. Jänner 2026
Ziele
- Verwaltungsvereinfachung durch optimierte Strukturen und digitalisierte Prozesse
- Stärkung der Rechtssicherheit und Förderung der Steuergerechtigkeit
- Nachhaltige Tabakbesteuerung und Modernisierung des Tabakmonopols
Inhalt
- Anpassung bzw. Ausweitung der Tabaksteuer sowie des Tabakmonopols auf neuartige Alternativprodukte
- Einführung eines elektronischen Verfahrens zur Einhebung von Gebühren und Verkehrsteuern
- Anpassungen und Pauschalierungen im Bereich der Gebühren
- Verankerung der inflationsangepassten Beträge nach der Inflationsanpassungsverordnung 2026 im Einkommensteuergesetz
- Einführung eines Pflichtveranlagungstatbestandes für beschränkt Steuerpflichtige bei widerrechtlichem Bezug von Absetzbeträgen
- Vermeidung von unsachgemäßen Ergebnissen im Zusammenhang mit dem Bezug eines Kindermehrbetrages bzw. -zuschlages
Hauptgesichtspunkte
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2025 wird zum einen ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Tabakbesteuerung und Modernisierung des Tabakmonopols geleistet. Zum anderen wird die Verwaltung spürbar vereinfacht, sowie effizienter und nutzerfreundlicher gestaltet und die Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit gestärkt.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 97/2025 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
- Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen