Regierungsvorlage: Ärztegesetz und Suchtmittelgesetz
Es sollen im Gegensatz zu den letzten Novellen des Ärztegesetzes, die thematisch begrenzt waren, Änderungen in mehreren, nicht zusammenhängenden Bereichen umgesetzt werden. Es soll außerdem das bestehende System der Substitutionsbehandlung durch eine Anpassung des Suchtmittelgesetzes vorläufig fortgeführt werden.
- Einlangen im Nationalrat: 10. Juni 2026
- Geplantes Inkrafttreten: überwiegend rückwirkend 1. Juni 2026
Ziele
- Unanwendbarkeit der Sonderfachbeschränkung auf Fachärztinnen/Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
- Sicherstellung des Verschreibungsprozesses bis zur technischen Verfügbarkeit eines elektronischen Prozesses
Inhalt
- Festlegung einer Ausnahme von der Sonderfachbeschränkung für Fachärztinnen/Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
- Verlängerung der bisherigen Bestimmungen im Bereich der Opioid-Substitutionsbehandlung
Hauptgesichtspunkte
Im Laufe der letzten Jahre hat sich in verschiedenen Bereichen ein punktueller berufsrechtlicher Anpassungsbedarf gezeigt. Im Gegensatz zu den letzten Novellen des Ärztegesetzes, die thematisch begrenzt waren, soll der gegenständliche Entwurf Änderungen in mehreren, nicht zusammenhängenden Bereichen enthalten.
Zudem sollen durch eine Anpassung des Suchtmittelgesetzes die Übergangsregeln für die Substitutionsbehandlung bis zur technischen Umsetzbarkeit des digitalen Verschreibungsprozesses verlängert werden.
Insbesondere sollen folgende Punkte behandelt werden:
- Anpassungen im Kammerrecht (Konsensquoren, Beschlüsse des Präsidiums)
- Klarstellung hinsichtlich Telemedizin
- Berücksichtigung ergangener Judikatur (Erlöschen der Berufsberechtigung, Dokumentation)
- Anpassungen im Zusammenhang mit der Einführung des Sonderfachs Allgemeinmedizin und Familienmedizin
- Erfassung von ärztlichen Hausapotheken in der Ärzteliste zur Erhöhung der Transparenz
- Verlängerung der Übergangsregeln für die Substitutionsbehandlung bis zur technischen Umsetzbarkeit des digitalen Verschreibungsprozess
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Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion