Initiativantrag: Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz u.a.
Es sollen insbesondere das Bau-ID System verbessert und der Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung geändert werden.
- Einbringen im Nationalrat: 10. Juni 2026
- Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Juli 2026
Hauptgesichtspunkte
Zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping sowie Sozialbetrug und illegaler Beschäftigung in der Bauwirtschaft wurde für die Bauwirtschaft ein Identitäts-Managementsystem (Bau-ID System) eingeführt, um aktuelle, relevante Daten von auf Baustellen beschäftigten Personen zu erfassen. Zweck des Systems ist es, die staatlichen Kontrollorgane bzw. Kontrollbediensteten (derzeit Amt für Betrugsbekämpfung und Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse – BUAK) bei ihren Kontrollen zu unterstützen. Zusätzlich bietet das Bau-ID System für Generalunternehmerinnen/Generalunternehmer die Möglichkeit, laufend sämtliche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auf ihren Baustellen hinsichtlich des Status der Meldung beim jeweils zuständigen Träger der Krankenversicherung, bei der BUAK, beim Arbeitsmarkservice (AMS) und bei der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz des Amtes für Betrugsbekämpfung (ZKO) zu überprüfen. Dies ermöglicht eine lückenlose Selbstkontrolle der Unternehmen. Zusätzlich können Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen, über das System ihre Ansprüche bei der BUAK einsehen. Mit der Errichtung und dem Betrieb dieses Bau-ID Systems wurde die Bau-ID GmbH betraut, eine 100-Prozent-Tochter der BUAK. Das Bau-ID System wird mittels einer Bau-ID Karte genutzt, mit der die Einsicht in die bei der Bau-ID GmbH verarbeiteten Daten möglich ist.
Um das Digitalisierungsziel der papierlosen Baustelle zu erreichen, soll das Bau-ID System verbessert und nunmehr von der BUAK selbst betrieben werden. Dies soll die Einbindung weiterer Schnittstellen zur öffentlichen Verwaltung und damit mehr Service durch wesentliche Erleichterungen ermöglichen, z.B. bei der Kartenausstellung. Die Nutzung des Bau-ID Systems durch weitere Kontrollorgane soll auch bei diesen zur Verwaltungsvereinfachung und Effizienzsteigerung und zu einer besseren Planbarkeit der Kontrollen führen.
Die BUAK soll nunmehr verpflichtet werden, allen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, die dem BUAG unterliegen, kostenlos eine Bau-ID Karte auszustellen. Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber von BUAG-pflichtigen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern sollen das Bau-ID System kostenlos nutzen können. Damit sollen die Vorteile des Systems ohne administrative Hürden im BUAG-Bereich ermöglicht werden. Das Bau-ID System soll wie bisher auch von Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, die nicht dem BUAG unterliegen, auf vertraglicher Basis kostenpflichtig genutzt werden können. Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, die neben ihren Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern selbst auf der Baustelle arbeiten, sowie auf der Baustelle tätige Selbstständige sollen ebenfalls die Möglichkeit erhalten, kostenpflichtig eine Bau-ID Karte zu bestellen und das Bau-ID System auf vertraglicher Basis kostenpflichtig zu nutzen. Die BUAK soll sich dabei der Bau-ID GmbH als Dienstleisterin bedienen können.
Neben der verpflichtenden Ausstellung der Bau-ID Karte soll der Identifikationsprozess vereinfacht und zusätzliche Inhalte in das Bau-ID System aufgenommen werden.
Die vorgeschlagenen Regelungen sollen auch die erforderlichen datenschutzrechtlichen Begleitmaßnahmen enthalten.
Weiters sollen im Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) die derzeit bestehende Unterteilung des Anspruches auf Schlechtwetterentschädigung in eine Winterperiode und eine Sommerperiode entfallen und die Veranlagungsregelung für nicht benötigte Schlechtwetterentschädigungsbeiträge abgeändert werden.
Notwendige Anpassungen sollen auch bei der Berechnung der Abfertigung Alt vorgenommen werden.
Weiterführende Links
Initiativantrag (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion