Antidumping- bzw. Ausgleichsmaßnahmen

Zum Schutz des europäischen Marktes gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren steht der Europäischen Union (EU) das System der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen zur Verfügung.

Die EU erhebt auf die gedumpten oder unzulässigerweise subventionierten Produkte zusätzlich zu den anzuwendenden Zöllen einen Antidumpingzoll bzw. einen Ausgleichszoll. Dadurch wird der ungerechtfertigte Preisvorteil im Vergleich zu Waren des Marktes der Gemeinschaft ausgeglichen. Diese Maßnahmen werden erst nach Einleitung eines genau geregelten Untersuchungsverfahrens beschlossen.

Tipp

Informationen über Zollsätze in den wichtigsten Drittstaaten stellt die Market Access Database ( EK) der Europäischen Kommission ( EK) zur Verfügung. Diese Datenbank ist ein kostenloser Service und enthält Informationen über Drittlandzölle, Präferenzzölle sowie Angaben über die in der Welthandelsorganisation gebundenen Zollsätze und Handelshemmnisse in bestimmten Nicht-EU-Staaten.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen