Eingangsabgaben
Prinzipiell wird bei der Einfuhr von Waren zwischen folgenden Arten von Abgaben unterschieden:
- Einfuhrabgaben
Dabei handelt es sich um einheitlich geregelte Zölle und Agrarabgaben. - Sonstige Eingangsabgaben
Das ist die Summe aller bei der Einfuhr zu entrichtenden nationalen Abgaben. Darunter fallen insbesondere die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und die Verbrauchsteuern. Diese nationalen Abgaben sind nur vom System her harmonisiert, d.h. ihre Funktionsweise ist nahezu einheitlich in der EU, jedoch bestehen Unterschiede in der Höhe dieser Steuern in den einzelnen EU-Staaten.
Tipp
Bitte beachten Sie, dass das von der Zollspediteurin/vom Zollspediteur in Rechnung gestellte Zollstellungsentgelt (o.Ä.) keine Eingangsabgabe, sondern Entgelt für die Ihnen erbrachte Dienstleistung darstellt. Allfällige Auskünfte darüber erteilt daher Ihre Spediteurin/Ihr Spediteur.
Die Höhe der bei der Einfuhr zu entrichtenden Einfuhrabgaben richtet sich nach dem Gemeinsamen Zolltarif (GZT) der EU.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen