Zahlungsbilanzerhebungen

Aktuelle Informationen über die Zahlungsbilanzerhebungen, Meldungen zum grenzüberschreitenden Dienstleistungs- und Kapitalverkehr, Meldepflicht, Ablauf der Meldung etc.

Information für Einsteiger

Allgemeines zur Zahlungsbilanz

Die Zahlungsbilanz ist eine systematische Darstellung der Wirtschaftsbeziehungen eines Staates oder eines Wirtschaftsraums mit der restlichen Welt. Sie ist ein wichtiges Instrument für die österreichische Außenwirtschaftspolitik und statistische Grundlage für internationale Verhandlungen. Die Zahlungsbilanz dient beispielsweise der Beobachtung von Auslandsmärkten und der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs sowie der Erhebung von notwendigen Förderungsmaßnahmen für Unternehmerinnen/Unternehmer.

Die Zahlungsbilanz gliedert sich in zwei Hauptteile:

  • Die Leistungsbilanz – der realwirtschaftliche Teil – betrifft Waren, Dienstleistungen, Einkommen und laufende Transfers.
  • Die Kapitalbilanz – der finanzwirtschaftliche Teil – betrifft Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen, Sonstige Investitionen, Finanzderivate und Währungsreserven.

Das Devisengesetz 2004 verpflichtet die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) zur Erstellung der Zahlungsbilanz. Während die Erhebungen zur Kapitalbilanz von der OeNB selbst durchgeführt werden, wird die Leistungsbilanz in enger Kooperation mit der Statistik Austria erstellt.

Meldeverordnung

Im Dezember 2020 wurde die neue Meldeverordnung (MVO) 1/2022 der OeNB betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs, welche mit Anfang 2022 in Kraft trat, im Bundesgesetzblatt bzw. im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht. Diese folgt der Meldeverordnung ZABIL 1/2013 in der novellierten Form 1/2016 (grenzüberschreitender Kapitalverkehr) nach.

Basierend auf dieser Verordnung sind seit November 2021 (Jahresbefragung zu Direktinvestitionsbeständen) bzw. 1. Jänner 2022 (alle weiteren Erhebungen) alle Meldungen zum grenzüberschreitenden Kapitalverkehr zu übermitteln.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 13. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Nationalbank