Abfall(mit)verbrennungsanlagen – Emissionserklärung

Allgemeine Informationen

Inhaberinnen/Inhaber von Abfall(mit)verbrennungsanlagen sind zur jährlichen Meldung einer Emissionserklärung über das vorangegangene Kalenderjahr verpflichtet. Diese Emissionserklärung besteht aus einer Registrierung bzw. Aktualisierung der Stammdaten, Luftemissionserklärung, einer Abfall-Input-Output-Meldung und – wenn Abwasser aus der Reinigung von Verbrennungsgas anfällt – einer Wasseremissionserklärung.

Achtung

Die Emissionserklärung ist nur erforderlich, wenn die Nennkapazität der gesamten Abfall(mit)verbrennungsanlage zwei Tonnen pro Stunde übersteigt.

Inhaberinnen/Inhaber von Abfall(mit)verbrennungsanlagen sind Abfallsammlerinnen/Abfallsammler und Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler.

Betroffene Unternehmen

Inhaberinnen/Inhaber von Abfall(mit)verbrennungsanlagen, wenn die Nennkapazität der gesamten Abfall(mit)verbrennungsanlage zwei Tonnen pro Stunde übersteigt.

Voraussetzungen

Die Nennkapazität der gesamten Abfall(mit)verbrennungsanlage übersteigt zwei Tonnen pro Stunde.

Fristen

Die Emissionserklärung muss jeweils bis zum 30. April des auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres abgegeben werden. Der Berichtszeitraum ist das vorangegangene Kalenderjahr.

Achtung

Die Abfall-Input-Output-Meldung muss Teil der Meldung gemäß Abfallbilanzverordnung sein.

Zuständige Stelle

Die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann

Hinweis

Die Meldung muss elektronisch über edm.gv.at ( BMK) gemacht werden.

Verfahrensablauf

Abfallsammlerinnen/Abfallsammler und Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler müssen sich im elektronischen Register der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf edm.gv.at ( BMK) registrieren. Diese Registrierung ist auch die Voraussetzung für die Abgabe der elektronischen Meldung auf edm.gv.at.

Folgende Reihenfolge muss eingehalten werden:

  • Eintragung oder – sofern die Eintragung bereits erfolgt ist – allfällige Aktualisierung der Stammdaten im Register
  • Abfall-Input-Output-Meldung für alle Abfall(mit)verbrennungsanlagen der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen
  • Luftemissionserklärung
  • Gegebenenfalls: Wasseremissionserklärung

Erforderliche Unterlagen

  • Luftemissionserklärung
  • Wasseremissionserklärung
  • Abfall-Input-Output-Meldung

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

edm.gv.at ( BMK)

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

edm.gv.at ( BMK)

Letzte Aktualisierung: 23. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie