Meldepflichtige – Respondentenentlastung

Statistik Austria betrachtet die Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen, von denen sie Daten bezieht (Respondentinnen/den Respondenten), partnerschaftlich. Sie bemüht sich, deren Belastung  bei Erhebungen zu minimieren. Die Umsetzung von Entlastungsmaßnahmen und die enge Kooperation mit den Interessenvertretungen der Auskunftspflichtigen sind zentrale Anliegen mit höchster Priorität.

Maßnahmen zur Entlastung

  • Nutzung bestehender Datenquellen (Verwaltungsdaten, öffentliche Register): klarer Vorrang vor eigenen Erhebungen
  • Prinzip der Freiwilligkeit: angeordnete Befragungen nur, wenn freiwillige Auskunftserteilung nicht erwartet werden kann
  • Vorrang von Stichproben: Vollerhebung nur, wenn Stichprobenerhebungen nicht zweckmäßig sind
  • Reduktion der Stichprobenumfänge durch Änderung von Erhebungsdesigns (z.B. Konzentrationsstichprobe) und Einsatz geeigneter Schätzverfahren, um nicht erhobene Daten durch Schätzungen zu ersetzen
  • Einsatz effizienter, benutzerfreundlicher, Internet-basierter Erhebungsinstrumente

Weiterführende Links

Respondentenentlastung ( Statistik Austria)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria