Statistik Austria

Durch das Bundesstatistikgesetz (BStatG) wurde das Österreichische Statistische Zentralamt mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 aus dem Bundesdienst ausgegliedert. Es wurde als selbstständige, nicht gewinnorientierte Bundesanstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria) errichtet. Diese hat die Aufgabe, Dienstleistungen mit wissenschaftlichem Charakter auf dem Gebiet der Bundesstatistik zu erbringen.

Das Gesetz definiert die Bundesstatistik als (nicht personenbezogenes) Informationssystem des Bundes, das Daten über die wirtschaftlichen, demographischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Gegebenheiten in Österreich bereitstellt, für

  • Bundesorgane zur Planung, Entscheidungsvorbereitung und Kontrolle von Maßnahmen
  • Wissenschaft,
  • Wirtschaft und
  • Öffentlichkeit.

Die Bundesstatistik erstellt Statistiken aller Art. Dazu gehören alle damit zusammenhängende Analysen, Prognosen und statistische Modelle, die über die Interessen eines einzelnen (Bundes-)Landes hinausgehen. Die Statistiken werden durch innerstaatlich unmittelbar wirksame internationale Rechtsakte (EU), durch Bundesgesetze oder durch Verordnungen angeordnet.

Bei der Erledigung ihrer Aufgaben hat Statistik Austria folgende Grundsätze zu beachten:

  • Objektivität und Unparteilichkeit bei dem Erstellen der Statistiken
  • Anwenden statistischer Methoden und Verfahren nach international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und Standards und deren Offenlegung
  • Laufendes Überprüfen der Statistiken auf Qualitätsverbesserungen
  • Sicherstellen einer möglichst hohen Aktualität der Statistiken
  • Unverzügliche Veröffentlichung der Statistiken und der zugrunde liegenden Konzepte, Definitionen und Erläuterungen; die Hauptergebnisse müssen über das Internet unentgeltlich zugänglich sein
  • Minimieren der Belastung und ausreichende Information der Betroffenen und Auskunftspflichtigen
  • Geheimhalten von vertraulichen Daten

Zu den Kernaufgaben von Statistik Austria gehören Auskünfte, fachliche Beratungsleistungen, besondere statistische Auswertungen und das Zurverfügungstellen von statistischen Daten. Wenn diese Leistungen über kostenlose Standardauskünfte hinausgehen, wird ein angemessener Kostenersatz verrechnet. Erst dadurch können die erhobenen Daten im Rahmen des gesetzlichen Auftrages nicht nur der öffentlichen Verwaltung, sondern auch der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie allen Bürgerinnen/Bürgern zugänglich gemacht werden.

Weiterführende Links

Bundesanstalt Statistik Österreich ( Statistik Austria)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria