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Gute Sitten-Klausel

Geschäfte, die den guten Sitten widersprechen, sind unwirksam (nichtig).

Unter Sittenwidrigkeit wird eine Reihe von zum Teil nicht ausdrücklich im Gesetz festgeschriebenen Rechtsnormen verstanden, die dem Rechtsgefühl der Rechtsgemeinschaft widersprechen. Es geht also um die Wertordnung einer Gesellschaft.

Beispiel

Der Verzicht eines Ehepartners auf zukünftige Scheidungsgründe

Letzte Aktualisierung: 5. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion