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Patent

Das Patent gibt der Inhaberin/dem Inhaber das ausschließliche Recht, den geschützten Gegenstand betriebsmäßig herzustellen, ihn in Verkehr zu bringen, ihn feilzuhalten oder zu gebrauchen. Bei der gewerbsmäßigen Ausübung der Erfindung kommen die Vorschriften für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung zur Anwendung.

Ausführliche Informationen zum Thema "Patente" finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion