Arbeiten im Ausland
Aktuelle Informationen über Arbeiten im Ausland, Entsendung und Überlassung von Mitarbeitern in EU-Staaten, in Nicht- EU-Staaten, in die Schweiz etc.
Information für Einsteiger
Eine Berufstätigkeit im Ausland auszuüben ist mit vielen rechtlichen Überlegungen verbunden. Dabei gelten in den verschiedenen Staaten unterschiedliche Regelungen.
EU-/EWR-Staaten und Schweiz
Für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-/EWR-Staaten sowie aus der Schweiz gilt aufgrund der EU-Dienstleistungsfreiheit, dass sie vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistungen mithilfe eigenen Personals in jedem anderen EU-/EWR-Staat ausführen können, sofern es keine besonderen Regelungen gibt und die Unternehmerin/der Unternehmer im Sitzstaat zur Ausübung dieses Gewerbes befugt ist.
Nicht-EU-/EWR-Staaten
Für Dienstleistungen, die grenzüberschreitend außerhalb der EU (Nicht-EU-Ausland) erbracht werden sollen, gelten von Land zu Land unterschiedliche Regelungen.
Folgende Punkte müssen beispielsweise vorab von den Unternehmerinnen/den Unternehmern berücksichtigt werden:
- Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
- Arbeitserlaubnis, arbeitsmarktrechtliche Bestimmungen
- Steuerliche Vorgaben
- Sozialversicherungspflichten
- Gewerberechtliche Zulässigkeit
- Einfuhrvorschriften und Zölle (z.B. für mitgebrachte Gerätschaften und Werkzeug)
- Berufsqualifikationen und Berufszulassungen
Informationen zur Ausübung von freiberuflichen Tätigkeiten finden sich auf den Seiten der jeweiligen Kammer bzw. des jeweiligen Berufsverbandes.
Tipp
Informationen zu den Bestimmungen des jeweiligen Landes erhalten Sie bei den ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich sowie bei den Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) direkt vor Ort.
Für nähere Auskünfte zu Zöllen und Einfuhrvorschriften kontaktieren Sie das Bundesministerium für Finanzen oder die Wirtschaftskammer Österreich.
Weiterführende Links
- Sozialversicherungsabkommen (→ BMSGPK)
- Praxisleitfaden "Auslandstätigkeit: Wer ist wo versichert?" (→ ÖGK)
- Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Außenhandelsstellen (→ WKO)
- Bundesministerium für Finanzen (→ BMF)
- Wirtschaftskammer Österreich (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft