Arbeiten im Ausland

Die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Ausland bringt viele rechtliche Aspekte mit sich, die beachtet werden müssen. Dabei gelten in den verschiedenen Staaten unterschiedliche Regelungen.

EU-/EWR-Staaten und Schweiz

Für Unternehmerinnen/Unternehmer aus den EU-/EWR-Staaten sowie aus der Schweiz ermöglicht die EU-Dienstleistungsfreiheit die vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen mit eigenem Personal in jedem anderen EU-/EWR-Staaten, sofern keine speziellen Regelungen existieren und die Unternehmerin oder der Unternehmer im Herkunftsland zur Ausübung dieser Tätigkeit (Gewerbe) befugt ist.

Nicht-EU-/EWR-Staaten

Für Dienstleistungen, die grenzüberschreitend außerhalb der EU (Nicht-EU-Ausland) erbracht werden sollen, gelten von Land zu Land unterschiedliche Regelungen.

Folgende Punkte müssen beispielsweise vorab von Unternehmerinnen/Unternehmern berücksichtigt werden:

  • Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
  • Arbeitserlaubnis und arbeitsmarktrechtliche Bestimmungen
  • Steuerliche Vorgaben
  • Sozialversicherungspflichten
  • Gewerberechtliche Zulässigkeit
  • Einfuhrvorschriften und Zölle (z.B. für mitgebrachte Gerätschaften und Werkzeug)
  • Berufsqualifikationen und Berufszulassungen

Informationen zur Ausübung von freiberuflichen Tätigkeiten finden sich auf den Seiten der jeweiligen Kammer bzw. des jeweiligen Berufsverbandes.

Tipp

Informationen zu den Bestimmungen des jeweiligen Landes erhalten Sie bei den ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich sowie bei den Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) direkt vor Ort.

Für nähere Auskünfte zu Zöllen und Einfuhrvorschriften kontaktieren Sie das Bundesministerium für Finanzen oder die Wirtschaftskammer Österreich.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft