Überlassung aus EU-/EWR-Staaten nach Österreich
Arbeitskräfteüberlassung liegt vor, wenn Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer von einem Unternehmen (Überlasser) einem anderen Unternehmen (Beschäftiger) für bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt werden. Der Arbeitsvertrag wird zwischen der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer und dem überlassenden Unternehmen abgeschlossen. Die Arbeitskraft wird vertraglich verpflichtet, ihre Arbeitsleistung beim beschäftigenden Unternehmen zu erbringen.
In Österreich wird die Überlassung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geregelt, das arbeitsvertragliche, arbeitnehmerschutz- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen enthält.
Folgendes muss bei der Überlassung von Arbeitskräften nach Österreich beachtet werden:
- Gewerberechtliche Voraussetzungen
- Arbeitsmarktrechtliche Bestimmungen und Meldepflicht
- Arbeitsrechtliche Ansprüche
- Aufzeichnungspflicht des beschäftigenden Unternehmens
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Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft