Neu am USP: Meldepflicht über Entsorgung und Weitergabe von Lebensmitteln

Ab Oktober 2023 müssen Supermärkte und große Lebensmittelhändler Daten erheben und einmal im Quartal melden.

Werden Lebensmittel entsorgt, gehen wertvolle Ressourcen verloren und die Umwelt wird belastet. Der Lebensmittelhandel muss daher künftig berichten, wie viele Lebensmittel weggeschmissen oder gespendet werden. Damit soll die Verwendung von Lebensmitteln transparenter werden.

Diese neue Verpflichtung erfasst größere Unternehmen im Einzel- und Großhandel. Sie müssen ab Oktober 2023 folgende Daten erfassen:

  • Die Masse der Lebensmittel, die zum menschlichen Verzehr gespendet wurde
  • Die Masse der Lebensmittel, die als Abfall weggeworfen wurden

Die Daten müssen sie einmal im Quartal elektronisch über edm.gv.at ( BMK) an das BMK melden. Die erste Meldung muss bis zum 10. Februar 2024 für den Zeitraum Oktober 2023 bis Dezember 2023 gemacht werden. Die Meldung ist gebühren- und abgabenfrei.

Grafik mit zwei Händen und dem Schriftzug Unternehmensservice Portal

Weiterführende Informationen zur Meldepflicht von Lebensmittelabfällen finden Sie ab sofort am USP.

Letzte Aktualisierung: 1. September 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion