Neuerungen im Abfallwirtschaftsrecht

Neuer Reparaturbonus, Mehrwegquote im Lebensmittelhandel

Das hat sich beim Reparaturbonus geändert

Nach einigen Betrugsfällen wurde der Reparaturbonus neu geregelt. Seit 25. September müssen Kundinnen/Kunden den gesamten Rechnungsbetrag für die Reparatur bezahlen und bekommen den Reparaturbon refundiert. Die Einreichung übernimmt der Partnerbetrieb: er muss den Refundierungsantrag innerhalb von vier Wochen nach Einlösen des Reparaturbons bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) stellen.

Mehr Informationen zum Reparaturbonus und zum Refundierungsantrag finden Sie am USP.

Verpflichtende Mehrwegquote ab 2024 für Filialen ab 400 m²

Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens 30 Prozent der in Österreich verkauften Getränke in Mehrwegflaschen in Verkehr gesetzt werden. Dafür wurde unter anderen eine Mehrwegquote eingeführt, die den Lebensmittelhandel ab 1. Jänner 2024 dazu verpflichtet, schrittweise Mehrwegverpackungen anzubieten.

Recycle

Im Wesentlichen gilt, dass

  • jeweils mindestens 15 Prozent des Biers und der Wässer und

  • jeweils mindestens 10 Prozent bei Saft, alkoholfreie Erfrischungsgetränke und Milch

in Mehrwegverpackungen angeboten werden muss.

Das muss ab 1. Jänner 2024 in mindestens 35 Prozent der Verkaufsstellen des Letztvertreibers, die über 400 m² groß sind, umgesetzt werden. Bis spätestens Ende 2025 muss das in allen Verkaufsstellen über 400 m² umgesetzt werden. Verkaufsflächen kleiner als 400 m² sind davon nicht betroffen.

Letzte Aktualisierung: 15. November 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion