Gefährliche Abfälle
Für die Sammlung und für die Behandlung von gefährlichen Abfällen, wie beispielsweise Leuchtstoffröhren, Batterien aber auch Eisenbahnschwellen ist – abgesehen von dem Erfordernis einer speziellen Erlaubnis – in vielen Fällen auch eine explizite Bestellung entsprechender verwaltungs(straf)rechtlich verantwortlicher Personen vorgesehen.
Erlaubnispflichtige Unternehmen, die Abfälle sammeln oder behandeln, haben dabei in der Regel eine abfallrechtliche Geschäftsführerin/einen abfallrechtlichen Geschäftsführer zu bestellen. Gemeinden haben der Behörde eine fachkundige Person namhaft zu machen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie