Kompost

Die gesetzlichen Bestimmungen regeln bundesweit einheitliche Anforderungen an Komposte aus Abfällen als Produkte. Komposte aus Abfällen dürfen als Produkt nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen der Kompostverordnung erfüllen.

Die Verordnung stellt genaue Anforderungen an die Ausgangsmaterialien, die zur Herstellung von Kompost korrespondierend mit verschiedenen Anwendungsbereichen zugelassen sind. Je nach Qualität des Endprodukts können drei Qualitätsklassen von Komposten in Verkehr gebracht werden: Klasse A+, Klasse A und Klasse B. Klasse B stellt die Mindestqualität dar. Klasse A ist Voraussetzung für eine Eignung des Kompostes für die landwirtschaftliche Verwendung. Klasse A+ stellt eine Sonderklasse dar, die unter der zusätzlichen Voraussetzung der Verwendung bestimmter beschränkter Ausgangsmaterialien auch für den ökologischen Landbau geeignet ist.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 23. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie