Kompostaufbereitung – Aufzeichnungen

Allgemeine Informationen

Die Aufbereiterin/der Aufbereiter hat Aufzeichnungen zu führen bzw. zu dokumentieren über:

  • Art, Menge, Herkunft der übernommenen Abfälle
  • Eingangskontrolle
  • Störstoffabtrennung
  • Aufbereitung und Weitergabe der Ausgangsmaterialien und der daraus hergestellten Aufbereitungscharge
  • Chargenbezeichnung
  • Kompostherstellerinnen/Komposthersteller
  • Weitere Dokumentationen, Qualitätsnachweise

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Fristen

Die Aufzeichnungen sind laufend zu führen.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ( BMK)

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise und Unterlagen gemäß Anlage 6 der Kompostverordnung

Kosten

Es fallen keine Kosten für die Bereitstellung an.

Rechtsgrundlagen

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 23. März 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie