Abfallsammlung/-behandlung – Rechtsnachfolge Umgründung

Allgemeine Informationen

Abfallsammlerinnen/Abfallsammler oder Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler müssen Umgründungen (z.B. Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen, Zusammenschlüsse, Realteilungen, Spaltungen) melden, wenn sie Rechtsnachfolgerinnen/Rechtsnachfolger einer anderen Abfallsammlerin/eines anderen Abfallsammlers oder einer anderen Abfallbehandlerin/eines anderen Abfallbehandlers sind.

Achtung

Wenn sich bei der Sammlung oder Behandlung von gefährlichen Abfällen durch die Umgründung der Erlaubnisumfang oder die abfallrechtlichen Verantwortlichen und ihr Aufgabengebiet ändern, muss überdies eine neue Erlaubnis beantragt werden.

Bis zur rechtskräftigen Entscheidung über einen rechtzeitig (siehe Fristen) gestellten Antrag auf eine neue Erlaubnis zur Sammlung und/oder Behandlung von gefährlichen Abfällen nach einer Umgründung darf die Tätigkeit im bisherigen Umfang ausgeübt werden.

Betroffene Unternehmen

Abfallsammlerinnen/Abfallsammler oder Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler bei Umgründungen, wenn sie Rechtsnachfolgerinnen/Rechtsnachfolger anderer Abfallsammlerinnen/Abfallsammler oder Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler sind.

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Fristen

Die Meldung der Umgründung und/oder die Beantragung einer neuen Erlaubnis müssen innerhalb von drei Monaten nach Eintragung in das Firmenbuch erfolgen.

Zuständige Stelle

Der Landeshauptmann

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise über die Umgründung

Kosten

Die Kosten richten sich nach verschiedenen Abgaben- und Gebührenverordnungen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld nähere Informationen bei der zuständigen Stelle einzuholen.

Rechtsgrundlagen

§ 27 Abs 1 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Zum Formular

Es steht kein Formular zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 23. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie