Biozidprodukte – Gebühren

Allgemeine Informationen

Die Grundlage der Gebührentarife für die Genehmigung von bioziden Wirkstoffen und die Zulassung von Biozidprodukten sind in der Biozidproduktegesetz-Gebührentarifverordnung 2014 (BP-GebTV 2014) festgelegt. Seit dem Jahr 2021 wird die Anlage zur BP-GebTV 2014 in Form des Biozidprodukte-Gebührentarifes (BPGT) jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst und auf der Internetseite des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie kundgemacht. Die Gebühren werden bei einer Antragstellung an die Behörde fällig. Für kleine und mittlere Unternehmen können Ratenzahlungen bis zu fünf Jahren vereinbart werden. Die Verordnung erfasst auch Gebühren für Anträge auf Änderungen und Verlängerungen der Zulassungen von Wirkstoffen und Biozidprodukten. Für Biozidprodukte sind Jahresgebühren festgelegt.

Betroffene Unternehmen

Diese Regelungen gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, die die gegenständlichen Chemikalien in Österreich in Verkehr bringen, auf dem Markt bereitstellen oder verwenden.

Voraussetzungen

Die Antragsvoraussetzungen sind in der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten sowie im Biozidproduktegesetz enthalten.

Fristen

Fristen für die Antragstellung ergeben sich aus der Verordnung (EU) Nr. 528/2012, aus entsprechenden EU-Durchführungsverordnungen für Wirkstoffe, sowie aus der Verordnung (EU) Nr. 1062/2014 über das Arbeitsprogramm zur systematischen Prüfung aller in Biozidprodukten enthaltenen alten Wirkstoffe.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung V/5 – Chemiepolitik und Biozide ( BMK)

Verfahrensablauf

Die Antragstellung muss im Wege des R4BP (Register für Biozidprodukte) der Europäischen Chemikalienagentur erfolgen.

Im Zuge einer Antragstellung erfolgt eine Gebührenmitteilung im Wege des R4BP. Die Jahresgebühren für Biozidprodukte werden einmal jährlich vorgeschrieben.

Kosten

Die Gebührentarife sind nach der beantragten Verfahrensart und der erforderlichen behördlichen Bewertung gestaffelt. Die Jahresgebühren sind Fixbeträge.

Rechtsgrundlagen

Experteninformation

Anfragen, insbesondere zu Gebührentarifen, können an die Adresse biozide@bmk.gv.at gerichtet werden. Für allgemeine Fragen steht der Helpdesk biozide@umweltbundesamt.at zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Bewerten Sie diese Seite und geben Sie uns Tipps, wie wir sie noch besser gestalten können.