Katastrophenfälle
Aktuelle Informationen über Katastrophenfälle, Betriebsausfall wegen Zerstörung der Betriebsanlagen, Dienstverhinderung durch Katastrophenfall, steuerliche Behandlung von Hilfen etc.
Information für Einsteiger
Nach Eintritt eines Schadens durch eine Naturkatastrophe sind bestimmte Handlungen, wie die Übermittlung des Schadensprotokolls an die Landesregierung, zu setzen. In bestimmten Fällen kann es, wenn der jetzige Standort des Betriebes zu gefährdet ist, auch zu Absiedlungsmaßnahmen kommen. Ebenso sind gewisse zivilrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte im Katastrophenfall zu bedenken.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion