Begutachtungsentwurf: Ärztegesetz

Es sollen im Gegensatz zu den letzten Novellen des Ärztegesetzes, die thematisch begrenzt waren, Änderungen in mehreren, nicht zusammenhängenden Bereichen umgesetzt werden.

  • Beginn der Begutachtung: 10. April 2026
  • Ende der Begutachtung: 17. April 2026
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Juni 2026

Ziele

Unanwendbarkeit der Sonderfachbeschränkung auf Fachärztinnen/Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Inhalt

Festlegung einer Ausnahme von der Sonderfachbeschränkung für Fachärztinnen/Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Im Laufe der letzten Jahre hat sich in verschiedenen Bereichen ein punktueller berufsrechtlicher Anpassungsbedarf gezeigt. Im Gegensatz zu den letzten Novellen des Ärztegesetzes, die thematisch begrenzt waren, soll der gegenständliche Entwurf Änderungen in mehreren, nicht zusammenhängenden Bereichen enthalten.

Insbesondere sollen folgende Punkte behandelt werden:

  • Anpassungen im Kammerrecht (Konsensquoren, Beschlüsse des Präsidiums)
  • Klarstellung hinsichtlich Telemedizin
  • Berücksichtigung ergangener Judikatur (Erlöschen der Berufsberechtigung, Dokumentation)
  • Anpassungen im Zusammenhang mit der Einführung des Sonderfachs Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Weiterführende Links

Begutachtungsentwurf ( Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 10. April 2026

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion