Erhebung über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen (IKT)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
FDie Erhebung über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen (IKT) ist in einer europäischen Verordnung geregelt, die alle EU-Mitgliedsländer verpflichtet, Daten zu diesem Thema zu liefern (Verordnung (EU) 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken). Zusätzlich gibt es für die jährlichen Erhebungen jeweils eine Durchführungsverordnung der Kommission, die detailliert die zu erfassenden Indikatoren regelt. Die Teilnahme an der Erhebung ist für Unternehmen freiwillig. Es werden Daten über die Internetnutzung, die Nutzung sozialer Medien, E-Commerce-Verkäufe, die Nutzung von Cloud Services oder künstliche Intelligenz erhoben. Zweck der Statistik ist es, den Fortschritt der digitalen Transformation österreichischer Unternehmen zu beobachten.
Betroffene Unternehmen
Eine Stichprobe von Unternehmen ab zehn Beschäftigten aus diversen Wirtschaftszweigen (Herstellung von Waren, Energie- und Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung, Bau, Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, Verkehr und Lagerei, Beherbergung und Gastronomie, Information und Kommunikation, Grundstücks- und Wohnwesen, Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen sowie Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten) nehmen an der Erhebung teil.
Voraussetzungen
Siehe betroffene Unternehmen
Fristen
Die Befragung wird im ersten Halbjahr des jeweiligen Erhebungsjahres durchgeführt. Die Unternehmen werden zunächst angeschrieben und gebeten, den Fragebogen innerhalb von rund drei Wochen auszufüllen.
Um eine gute Datenqualität zu gewährleisten, ist ein guter Rücklauf unumgänglich. Aus diesem Grund sind zwei Erinnerungsschreiben vorgesehen.
Zuständige Stelle
→ Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria)
Verfahrensablauf
Alle ausgewählten Unternehmen werden von Statistik Austria schriftlich gebeten, ihre statistische Meldung innerhalb von rund drei Wochen abzugeben. Um die Abgabe der statistischen Meldung so einfach wie möglich zu gestalten, steht das elektronische Meldesystem "eQuest-Web" zur Verfügung. Die Unternehmen erhalten von Statistik Austria brieflich alle erforderlichen Zugangsdaten.
Erforderliche Unterlagen
Für die statistische Meldung steht der Webfragebogen "eQuest-Web" zur Verfügung. Die elektronische Meldung bietet zahlreiche Hilfestellungen für die Abgabe der Meldung sowie Erläuterungen zu den einzelnen Fragen. Weitere Informationen zur Erhebung finden sich auf der Webseite von Statistik Austria.
Tipp
Bei Problemen mit dem Webformular und bei inhaltlichen Fragen hilft das zuständige Projektteam weiter. Alle vorgenommenen Meldungen sollten aufbewahrt werden, um etwaige Rückfragen durch Statistik Austria zu vereinfachen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren oder Abgaben an.
Zusätzliche Informationen
Bei allfälligen Fragen zur statistischen Meldung helfen die zuständigen Kontaktstellen (→ Statistik Austria) weiter.
Weiterführende Links
IKT-Einsatz in Unternehmen (→ Statistik Austria)
Rechtsgrundlagen
Experteninformation
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Zum Formular
Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria