Erhebung über Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) im öffentlichen Bereich

Allgemeine Informationen

Die Teilnahme an der Erhebung ist gesetzlich verpflichtend und basiert auf der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie und des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Statistiken betreffend Forschung und experimentelle Entwicklung vom 29. August 2003. Sie wird im Abstand von zwei Jahren jeweils über ungerade Kalenderjahre durchgeführt. Es werden Daten über die F&E-Ausgaben und Beschäftigte in F&E in verschiedenen Untergliederungen erhoben.

Zweck der Statistik ist es, einen Überblick über die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Österreich zu erhalten. Die erhobenen Daten tragen wesentlich zur Erstellung dieser Statistik bei.

Betroffene Unternehmen

Erhebungseinheiten im Sinne der F&E-Statistik-Verordnung sind:

  • Privatuniversitäten
  • Pädagogische Hochschulen
  • Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengänge
  • Sonstige Einrichtungen des Bundes, die Forschung und Entwicklung betreiben
  • Sonstige Einrichtungen der Länder, Gemeinden, Kammern und der Sozialversicherungsträger, die Forschung und Entwicklung betreiben
  • Sonstige vereinsrechtlich organisierte Einrichtungen ohne Erwerbscharakter, die Forschung und Entwicklung betreiben

Voraussetzungen

Siehe betroffene Unternehmen/Institutionen

Fristen

Die Daten sind sechs Wochen nach brieflicher Aufforderung durch Statistik Austria zu melden. Wird keine Meldung abgegeben, kann das ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich ziehen.

Zuständige Stelle

Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria)

Verfahrensablauf

Alle meldepflichtigen Unternehmen/Institutionen werden von Statistik Austria schriftlich aufgefordert, ihre statistische Meldung innerhalb von sechs Wochen abzugeben. Um die Abgabe der statistischen Meldung bis zum verordnungsgemäßen Einsendetermin so einfach wie möglich zu gestalten, steht neben den postalisch übermittelten Erhebungsunterlagen auch das elektronische Meldesystem "eQuest-Web" zur Verfügung. Die Unternehmen/Institutionen erhalten von Statistik Austria brieflich alle erforderlichen Zugangscodes.

Erforderliche Unterlagen

Für die statistische Meldung stehen sowohl die postalisch versendeten Erhebungsunterlagen in schriftlicher Form als auch der Webfragebogen "eQuest-Web" zur Verfügung. Beide Möglichkeiten bieten zahlreiche Hilfestellungen für die Erstellung der Meldung sowie Erläuterungen zu den Fragebögen. Weitere Informationen zur Erhebung finden sich auf der Webseite von Statistik Austria.

Tipp

Bei Problemen mit dem Webformular und bei inhaltlichen Fragen hilft das zuständige Projektteam weiter (siehe zusätzliche Informationen). Alle vorgenommenen Meldungen sollten aufbewahrt werden, um etwaige Rückfragen durch Statistik Austria zu vereinfachen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren oder Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

Bei allfälligen Fragen zur statistischen Meldung helfen die zuständigen Kontaktstellen der jeweiligen Bereiche weiter:

Rechtsgrundlagen

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Zum Formular

Unter den unten angeführten Links finden sich alle Erhebungsunterlagen als Download bzw. der Zugang zum Webfragebogen eQuest-Web für die jeweiligen Erhebungsbereiche:

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria