Erhebung über Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) im öffentlichen Bereich

Allgemeine Informationen

Die Teilnahme an der Erhebung ist verpflichtend. Sie wird im Abstand von zwei Jahren jeweils über ungerade Kalenderjahre durchgeführt. Erhoben werden Daten über die F&E-Ausgaben und Beschäftigte in F&E in verschiedenen Untergliederungen. Zweck der Statistik ist es, einen Überblick über die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Österreich zu erhalten. Die erhobenen Daten tragen wesentlich zur Erstellung dieser Statistik bei.

Betroffene Unternehmen

Erhebungseinheiten im Sinne der F&E-Statistik-Verordnung sind:

  • Privatuniversitäten
  • Pädagogische Hochschulen
  • Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengänge
  • Sonstige Einrichtungen des Bundes, die Forschung und Entwicklung betreiben
  • Sonstige Einrichtungen der Länder, Gemeinden, Kammern und der Sozialversicherungsträger, die Forschung und Entwicklung betreiben
  • Sonstige vereinsrechtlich organisierte Einrichtungen ohne Erwerbscharakter, die Forschung und Entwicklung betreiben

Voraussetzungen

Siehe betroffene Unternehmen/Institutionen

Fristen

Die Daten müssen sechs Wochen, nachdem Statistik Austria per Brief dazu aufgefordert hat, gemeldet werden. Wird keine Meldung abgegeben, kann das ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich ziehen.

Zuständige Stelle

Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria)

Verfahrensablauf

Statistik Austria fordert alle meldepflichtigen Unternehmen/Institutionen schriftlich dazu auf, innerhalb von sechs Wochen ihre statistische Meldung abzugeben.

Für die statistischen Meldung bis zum verordnungsgemäßen Einsendetermin steht das elektronische Meldesystem "eQuest-Web" zur Verfügung. Die Unternehmen/Institutionen erhalten von Statistik Austria brieflich alle erforderlichen Zugangscodes.

Erforderliche Unterlagen

Bei der elektronischen Meldung über den Webfragebogen "eQuest-Web" werden zahlreiche Hilfestellungen für die Erstellung der Meldung sowie Erläuterungen zu den Fragebögen angeboten. Weitere Informationen zur Erhebung finden sich auf der Webseite von Statistik Austria.

Tipp

Bei Problemen mit dem Webformular und bei inhaltlichen Fragen hilft das zuständige Projektteam weiter (siehe zusätzliche Informationen). Alle vorgenommenen Meldungen sollten aufbewahrt werden, um mögliche Rückfragen durch Statistik Austria zu vereinfachen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren oder Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

Bei allfälligen Fragen zur statistischen Meldung helfen die zuständigen Kontaktstellen der jeweiligen Bereiche weiter:

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Unter den unten angeführten Links findet sich der Zugang zum Webfragebogen eQuest-Web für die jeweiligen Erhebungsbereiche:

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria