Schweiz
Die Schweiz greift bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte auf ein duales System zurück.
Staatsangehörige der EU-/EFTA-Staaten (somit auch Bürgerinnen/Bürger aus Österreich) sind aufgrund der bilateralen Verträge mit der Schweiz freizügigkeitsberechtigt, d.h. sie haben unter bestimmten Bedingungen freien Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt.
Aus Nicht-EU-/EFTA-Staaten werden in beschränktem Ausmaß nur besonders qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen, sofern keine geeigneten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer aus der Schweiz oder aus EU-/EFTA-Staaten rekrutiert werden können.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz