Änderungen bei Elternteilzeit, Elternkarenz und Pflegefreistellung

Seit 1. November 2023 gibt es neue Regelungen zur Elternkarenz, Pflegefreistellung und der Begleitung von Kindern bei Reha-Aufenthalten.

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Längere Elternteilzeit und Aufteilung Karenz

Die Elternteilzeit wurde bis zum achten Lebensjahr des Kindes verlängert.

Die volle Elternkarenz von 24 Monaten kann nur mehr dann in Anspruch genommen werden, wenn der zweite Elternteil zumindest zwei Monate in Karenz geht. Für den Fall, dass nur ein Elternteil die Elternkarenz in Anspruch nimmt, kann die Karenz daher nur 22 Monate dauern.

Neu: Begleitung von Kindern bei Reha-Aufenthalten

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer haben jetzt Anspruch auf Arbeitsfreistellung, um ihr Kind, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, beim Rehabilitationsaufenthalt zu begleiten. In dieser Zeit entfällt jedoch das Entgelt. Der Anspruch besteht für höchstens vier Wochen pro Kind und Kalenderjahr.

Unter besonderen Voraussetzungen können auch beide Elternteile gleichzeitig die Reha-Betreuung in Anspruch nehmen.

Erweiterte Pflegefreistellung

Ab sofort kann die Pflegefreistellung auch für nahe Angehörige in Anspruch genommen werden, die nicht im selben Haushalt mit der zu pflegenden Person wohnen. Neu hinzu kommt, dass die Pflegefreistellung auch für eine erkrankte Person möglich ist, mit der man nicht verwandt ist, aber im selben Haushalt lebt.

Während der Pflegefreistellung besteht ein Kündigungsschutz. Kündigungen, die in dieser Zeit ausgesprochen werden, können vom Gericht aufgehoben werden.

Letzte Aktualisierung: 9. November 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion