Batterien

Jede Händlerin/jeder Händler, die/der Gerätebatterien oder Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien) verkauft, muss die gebrauchten Altbatterien unentgeltlich zurücknehmen. Die Rücknahmepflicht besteht unabhängig von der Geschäftsgröße und unabhängig von einem Kauf von Batterien.

Beispiel

Zu den Gerätebatterien zählen beispielsweise Monozellenbatterien vom Typ AA oder AAA, wiederaufladbare Batterien, Knopfzellen und Akkus.

Zu den LV-Batterien zählen beispielsweise Batterien für E-Bikes, Elektroroller etc.

Für Gerätebatterien werden Sammelboxen angeboten, in die die alten Batterien und Akkus eingeworfen werden können.

Alte Starterbatterien werden getrennt von den Gerätebatterien gesammelt. Verkäuferinnen/Verkäufer derartiger Batterien (z.B. Kfz-Werkstätte, Kfz-Ersatzteilhandel) müssen diese unabhängig von einem Neukauf kostenlos zurücknehmen.

Eine kostenlose Rückgabemöglichkeit sowohl für Gerätebatterien, LV-Batterien und oftmals auch für Starterbatterien besteht in den Sammelzentren der Gemeinden (z.B. Altstoffsammelzentrum, Mistplatz oder Recyclinghof). Die Gemeinden bekommen wie bei den Elektroaltgeräten ihre Leistungen von den Sammel- und Verwertungssystemen abgegolten.

Sammel- und Verwertungssysteme benötigen eine Genehmigung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK). Sie übernehmen die koordinierte Sammlung aller Altbatterien vom Handel und von den Kommunen.

Elektrofahrzeugbatterien (E-Kfz etc.) und Industriebatterien müssen von der Verkäuferin/dem Verkäufer ebenfalls unentgeltlich zurückgenommen werden.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten, die ihren Unternehmenssitz in Österreich haben.

Gesetzlich geregelt werden weiters bestimmte Kennzeichnungsvorschriften, Recyclingeffizienzen für verschiedene Batterietypen, Herstellerdefinitionen und Systemteilnahmepflichten, Lagerung und Behandlung der verschiedenen Batterienarten.

Weiterführende Links

Batterien ( BMLUK)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2026

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

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