Baurestmassen
Die Behandlung von Baurestmassen und Baustellenabfällen unterliegt neben allgemeinen abfallrechtlichen Regeln den Sonderbestimmungen der Recycling-Baustoffverordnung.
Weiterführende Links
Nähere Informationen zur Recycling-Baustoffverordnung:
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft