Kostenlose Rücknahme von Altautos

Die Rücknahme von allen Altfahrzeugen ist kostenlos.

Wer ein Altfahrzeug zu entsorgen hat, kann dieses bei einer Rücknahmestelle der jeweiligen Marke kostenlos abgeben. Die Adressen der Rücknahmestellen sind auf den Internetseiten der Markenimporteurinnen/der Markenimporteure veröffentlicht.

Sonstige Betriebe wie Verwertungs- oder Demontagebetriebe, Fahrzeughändlerinnen/Fahrzeughändler (= Erstübernehmerinnen/Erstübernehmer), die nicht von Herstellerinnen/Herstellern, Importeurinnen/Importeuren bzw. von Sammel- und Verwertungssystemen als Rücknahmestellen genannt sind, können Altfahrzeuge freiwillig übernehmen, sind aber nicht zur Rücknahme verpflichtet. Im Falle der Rücknahme hat diese aber wie bei den Rücknahmestellen unentgeltlich zu erfolgen.

Hinweis

Allfällige Transportkosten zur Rücknahmestelle können aber in Rechnung gestellt werden.

Ausnahme: Die kostenlose Rücknahme des Altfahrzeugs ist nicht verpflichtend beim Fehlen von wesentlichen Bauteilen wie beispielsweise

  • Motor,
  • Katalysator,
  • Karosserie

sowie von anderen wesentlichen und den Wert eines Altfahrzeugs bestimmenden Bauteilen, wie beispielsweise

  • Antriebsaggregat oder
  • wertbestimmenden elektronischen Komponenten.

In diesem Fall kann ein angemessener Kostenersatz bzw. Kostenausgleich entsprechend dem Wertverlust gefordert werden. Für das Fehlen von unwesentlichen Bauteilen wie z.B. Auspuff, Stoßstange oder Reifen darf keinesfalls ein Kostenersatz eingefordert werden. Weiters dürfen dem Fahrzeug keine fahrzeugfremden, das heißt nicht zu einem Fahrzeug zugehörige Abfälle (z.B. Lackdosen, Gasflaschen, Möbel) hinzugefügt werden. Zugelassene Ersatzteile, auch wenn sie nicht von der Herstellerin/dem Hersteller des Fahrzeugs erzeugt wurden, gelten jedoch zum Fahrzeug zugehörig.

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Letzte Aktualisierung: 27. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie