Batterien

Jedes Geschäft, das Gerätebatterien verkauft (z.B. Monozellenbatterien vom Typ AA oder AAA, wiederaufladbare Batterien, Knopfzellen, Akkus), muss alte Gerätebatterien unentgeltlich zurücknehmen. Die Rücknahmepflicht besteht unabhängig von der Geschäftsgröße und unabhängig von einem Kauf von Batterien. Dafür werden Sammelboxen angeboten, in die die alten Batterien und Akkus eingeworfen werden können.

Alte Fahrzeug- und Starterbatterien werden getrennt von den Gerätebatterien gesammelt. Verkäuferinnen/Verkäufer derartiger Batterien (z.B. Kfz-Werkstätte, Kfz-Ersatzteilhandel) müssen diese unabhängig von einem Neukauf kostenlos zurücknehmen.

Eine kostenlose Rückgabemöglichkeit sowohl für Gerätebatterien als auch für Fahrzeug- und Starterbatterien besteht ebenso im Sammelzentrum der Gemeinde (z.B. Altstoffsammelzentrum, Mistplatz oder Recyclinghof). Die Gemeinden bekommen wie bei den Elektroaltgeräten ihre Leistungen von den Sammel- und Verwertungssystemen abgegolten.

Sammel- und Verwertungssysteme, die eine Genehmigung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft brauchen, übernehmen die koordinierte Sammlung aller Geräte- und Fahrzeugaltbatterien vom Handel und von den Kommunen.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten, die ihren Unternehmenssitz in Österreich haben.

Gesetzlich geregelt werden weiters bestimmte Kennzeichnungsvorschriften, Recyclingeffizienzen für verschiedene Batterietypen, Herstellerdefinitionen und Systemteilnahmepflichten, Lagerung und Behandlung der verschiedenen Batterienarten.

Weiterführende Links

Batterien (→ BMK)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 21. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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