Pflichten der Eigenimporteure

Unternehmerinnen/Unternehmer, die Geräte- oder Fahrzeugbatterien für den Betrieb ihres Unternehmens selbst importieren, dürfen diese nicht unentgeltlich bei Sammelstellen oder Händlerinnen/Händlern abgeben. Sofern nicht die Herstellerin/der Hersteller im Ausland zur Rücknahme verpflichtet ist, müssen die betreffenden Batterien auf eigene Kosten bei einer berechtigten Abfallsammlerin bzw. Abfallbehandlerin/einem berechtigten Abfallsammler bzw. Abfallbehandler abgegeben werden. Alternativ dazu kann die Eigenimporteurin/der Eigenimporteur selbst an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen. In diesem Fall ist das Einbringen bei den Sammelstellen möglich.

Letzte Aktualisierung: 21. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie