Abfallsammlung/-behandlung − Stammdatenregistrierung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Abfallsammlerinnen/Abfallsammler und Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler müssen sich vor Aufnahme der Tätigkeit im Stammdatenregister des EDM-Systems (edm.gv.at) bei demBundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie registrieren. Im Rahmen der Registrierung müssen sie ihre Standorte und Anlagen im Register erfassen.
Weitere Informationen zur Stammdatenregistrierung, insbesondere eine Hilfestellung zur Anlagenregistrierung und Strukturierung von Anlagen im Register, finden sich auf dem EDM-Portal (→ edm.gv.at).
Das Stammdatenregister "ZAReg" (vormals "eRAS") wurde auf der Grundlage des Abfallwirtschaftsgesetzes eingerichtet und bildet ein zentrales Anlagen- und Personenregister, das für zahlreiche Meldungen im Bereich der Abfallwirtschaft und Umwelt genutzt wird. Das ZAReg ermöglicht eine rechtsraumübergreifende Erfassung von Anlagen- und Personenstammdaten, die strukturierte Abbildung personen- und anlagenbezogenen Berechtigungen (z.B. Inhalte von Genehmigungsbescheiden) und die Abwicklung zahlreicher Meldepflichten im Wege von sogenannten EDM-Anwendungen. Alle EDM-Anwendungen greifen auf die im ZAReg gespeicherten Daten zu. Die erfassten Stammdaten stehen den jeweiligen registrierten Personen (derzeit über 40.000) sowie den zuständigen Behörden zur Verfügung. Für die Öffentlichkeit wurden allgemeine Abfragemöglichkeiten eingerichtet.
Betroffene Unternehmen
Betroffen sind Abfallsammlerinnen/Abfallsammler und Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler.
Hinweis
Die Stammdatenregistrierung für Abfallersterzeugerinnen/Abfallersterzeuger von gefährlichen Abfällen ist im Kapitel "Gefährliche Abfälle – Erzeugung" beschrieben.
Voraussetzungen
Das Sammeln oder Behandeln von Abfällen.
Fristen
Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Zuständige Stelle
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (→ BMK)
Hinweis
Die Registrierung erfolgt elektronisch über das EDM-Portal (→ edm.gv.at) des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Verfahrensablauf
Die Registrierung auf dem EDM-Portal (→ edm.gv.at) erfolgt in zwei Schritten: Zuerst wird ein Registrierungsantrag gestellt und nach erfolgter Identifizierung der Nutzerin/des Nutzers werden die Daten ergänzt und vervollständigt.
Erforderliche Angaben für den Registrierungsantrag:
- Name
- Sitz-Adresse
- Zustelladresse
- Gegebenenfalls Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer oder Ergänzungsregisternummer (Diese Nummern müssen im Registrierungsantrag enthalten sein und können später nicht mehr eingetragen oder geändert werden!)
- Branchencode (vierstellig)
- Kontaktperson
Nach Absenden des Registrierungsantrages erhält die Abfallsammlerin/der Abfallsammler oder die Abfallbehandlerin/der Abfallbehandler eine Identifikationsnummer (Personen-GLN) und die persönlichen Zugangsdaten zum Register übermittelt. Mit diesen Zugangsdaten muss die Abfallsammlerin/der Abfallsammler oder die Abfallbehandlerin/der Abfallbehandler dann erneut in das Register einsteigen und insbesondere Angaben zu folgenden Daten ergänzen:
- Adressen der Standorte
- Behandlungsverfahren
- Anlagen, Anlagentypen
- Berichtseinheiten
- zutreffendenfalls weitere Kontaktdaten bzw. Kontaktpersonen
Hinweis
Die Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn diese Daten vollständig im Register eingetragen sind. Durch die Eintragung im Register wird auch jedem Standort und jeder Anlage eine Identifikationsnummer (Standort- GLN, Anlagen- GLN) zugeordnet.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Tipp
Halten Sie für die Erstellung des Registrierungsantrages Ihren Firmenbuchauszug und die Klassifikationsmitteilung der Statistik Austria (Branchencode) bereit. Als Unterstützung bei der Stammdatenpflege bzw. Registrierung von Anlagen ziehen Sie die entsprechenden Genehmigungsbescheide heran.
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- § 21 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)
- Abfallbilanzverordnung (AbfallbilanzV)
Experteninformation
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Zum Formular
Die Registrierung erfolgt elektronisch über das EDM-Portal (→ edm.gv.at).
Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, EDM und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie