Überprüfung bestimmter Personengruppen
Der Landeshauptmann überprüft regelmäßig Abfallersterzeugerinnen/Abfallersterzeuger von gefährlichen Abfällen (ausgenommen Problemstoffen) und Abfallsammlerinnen/Abfallsammler und Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler.
Weitere Informationen zur Überprüfung bestimmter Personengruppen (gefährliche Abfälle) finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie