Gefährliche Stoffe und Gemische
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Der Schutz des Lebens und die Gesundheit des Menschen und der Umwelt stehen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen oder gefährlichen Gemischen an erster Stelle.
Es gibt insgesamt 28 neue Gefahrenklassen:
1. Gefahrenklasse: Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff. Dazu gehören
a) explosive Stoffe und Gemische,
b) Erzeugnisse mit Explosivstoff, ausgenommen Vorrichtungen, die explosive Stoffe oder Gemische in solcher Menge oder von solcher Art enthalten, dass ihre unbeabsichtigte oder zufällige Entzündung oder Zündung außerhalb der Vorrichtung keine Wirkung durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke, Feuer, Rauch, Wärme oder starken Schall entfaltet, und
c) Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die nicht unter den lit. a und b genannt wurden, jedoch hergestellt worden sind, um eine praktische Wirkung durch Explosion oder eine pyrotechnische Wirkung hervorzurufen.
2. Gefahrenklasse: Entzündbare Gase
3. Gefahrenklasse: Aerosole
4. Gefahrenklasse: Entzündend (oxidierend) wirkende Gase
5. Gefahrenklasse: Gase unter Druck
6. Gefahrenklasse: Entzündbare Flüssigkeiten
7. Gefahrenklasse: Entzündbare Feststoffe
8. Gefahrenklasse: Selbstzersetzliche Stoffe oder Gemische
9. Gefahrenklasse: Selbstentzündliche (pyrophore) Flüssigkeiten
10. Gefahrenklasse: Selbstentzündliche (pyrophore) Feststoffe
11. Gefahrenklasse: Selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische
12. Gefahrenklasse: Stoffe oder Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
13. Gefahrenklasse: Oxidierende Flüssigkeiten
14. Gefahrenklasse: Oxidierende Feststoffe
15. Gefahrenklasse: Organische Peroxide
16. Gefahrenklasse: Korrosiv gegenüber Metallen
17. Gefahrenklasse: akute Toxizität, differenziert nach Wirkungsstärke in vier Kategorien für die nachstehenden Aufnahmewege unterteilt:
a) akut oral,
b) akut dermal,
c) akut inhalativ
18. Gefahrenklasse: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
19. Gefahrenklasse: Schwere Augenschädigung/Augenreizung
20. Gefahrenklasse: Sensibilisierung von Atemwegen oder der Haut
21. Gefahrenklasse: Keimzell-Mutagenität
22. Gefahrenklasse: Karzinogenität
23. Gefahrenklasse: Reproduktionstoxizität
24. Gefahrenklasse: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
25. Gefahrenklasse: Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
26. Gefahrenklasse: Aspirationsgefahr
27. Gefahrenklasse: Gewässergefährdend
28. Gefahrenklasse: Die Ozonschicht schädigend
Betroffene Unternehmen
Diese Regelungen gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, die die gegenständlichen Chemikalien in Österreich in Verkehr bringen, auf dem Markt bereitstellen oder verwenden.
Rechtsgrundlagen
- §§ 4, 19, 21, 22 Chemikaliengesetz 1996 (ChemG 1996)
- EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung)
Experteninformation
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie