Gefährliche Stoffe und Gemische

Allgemeine Informationen

Der Schutz des Lebens und die Gesundheit des Menschen und der Umwelt stehen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen oder gefährlichen Gemischen an erster Stelle.

Es gibt 28 Gefahrenklassen:

  1. Gefahrenklasse: Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff. Dazu gehören
    1. explosive Stoffe und Gemische,
    2. Erzeugnisse mit Explosivstoff, ausgenommen Vorrichtungen, die explosive Stoffe oder Gemische in solcher Menge oder von solcher Art enthalten, dass ihre unbeabsichtigte oder zufällige Entzündung oder Zündung außerhalb der Vorrichtung keine Wirkung durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke, Feuer, Rauch, Wärme oder starken Schall entfaltet, und
    3. Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die nicht unter den lit. a und b genannt wurden, jedoch hergestellt worden sind, um eine praktische Wirkung durch Explosion oder eine pyrotechnische Wirkung hervorzurufen.
  2. Gefahrenklasse: Entzündbare Gase
  3. Gefahrenklasse: Aerosole
  4. Gefahrenklasse: Entzündend (oxidierend) wirkende Gase
  5. Gefahrenklasse: Gase unter Druck
  6. Gefahrenklasse: Entzündbare Flüssigkeiten
  7. Gefahrenklasse: Entzündbare Feststoffe
  8. Gefahrenklasse: Selbstzersetzliche Stoffe oder Gemische
  9. Gefahrenklasse: Selbstentzündliche (pyrophore) Flüssigkeiten
  10. Gefahrenklasse: Selbstentzündliche (pyrophore) Feststoffe
  11. Gefahrenklasse: Selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische
  12. Gefahrenklasse: Stoffe oder Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
  13. Gefahrenklasse: Oxidierende Flüssigkeiten
  14. Gefahrenklasse: Oxidierende Feststoffe
  15. Gefahrenklasse: Organische Peroxide
  16. Gefahrenklasse: Korrosiv gegenüber Metallen
  17. Gefahrenklasse: akute Toxizität, differenziert nach Wirkungsstärke in vier Kategorien für die nachstehenden Aufnahmewege unterteilt:
    1. akut oral,
    2. akut dermal,
    3. akut inhalativ
  18. Gefahrenklasse: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
  19. Gefahrenklasse: Schwere Augenschädigung/Augenreizung
  20. Gefahrenklasse: Sensibilisierung von Atemwegen oder der Haut
  21. Gefahrenklasse: Keimzell-Mutagenität
  22. Gefahrenklasse: Karzinogenität
  23. Gefahrenklasse: Reproduktionstoxizität
  24. Gefahrenklasse: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
  25. Gefahrenklasse: Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
  26. Gefahrenklasse: Aspirationsgefahr
  27. Gefahrenklasse: Gewässergefährdend
  28. Gefahrenklasse: Die Ozonschicht schädigend

Betroffene Unternehmen

Diese Regelungen gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, die die gegenständlichen Chemikalien in Österreich in Verkehr bringen, auf dem Markt bereitstellen oder verwenden.

Rechtsgrundlagen

Experteninformation

Chemiepolitik und Biozide ( BMK)

Letzte Aktualisierung: 15. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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