Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

  • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
  • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Ziele

Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

  • Budgetkonsolidierung
  • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
  • Förderung der Steuergerechtigkeit

Inhalt

Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Familie
  • Wissenschaft und Forschung
  • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
  • Parteien, Medien und Sport
  • Justiz und Inneres
  • Finanzen
  • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
  • Infrastruktur und Mobilität
  • Soziales und Arbeit

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

Weiterführende Links

Begutachtungsentwurf ( Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2026

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion