Abfertigung NEU

Die Abfertigung NEU gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die seit dem 1. Jänner 2003 begonnen haben.

Hat das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 2002 bereits bestanden, kann ein Übertritt von der Abfertigung ALT in die Abfertigung NEU erfolgen.

Weiterführende Links

Kontaktdaten der Betrieblichen Vorsorgekassen ( ÖGK)

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft