Entsendung in EU-/EWR-Staaten aus Österreich

Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer vorübergehend zur Dienstleistungserbringung aus Österreich in EU-/EWR-Staaten entsenden wollen, müssen Folgendes berücksichtigen:

Hinweis

In den EU-/EWR-Staaten gelten für die Entsendung von ausländischen Dienstnehmerinnen/Dienstnehmern unterschiedliche Vorschriften.

Nähere Auskünfte zu den Bestimmungen des Staates, in den ein Unternehmen Dienstnehmerinnen/Dienstnehmern entsenden möchte, sind auch bei den Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) direkt vor Ort erhältlich.

Die Informationen auf unseren Seiten sollen einen Überblick bieten, welche Fragen bei der Entsendung von Dienstnehmerinnen/Dienstnehmern in einen anderen EU-/EWR-Staat wesentlich sind.

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Letzte Aktualisierung: 24. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz