Entsendung aus EU-/EWR-Staaten nach Österreich
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören alle EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Unternehmerinnen/Unternehmer, die Arbeitskräfte vorübergehend zur Dienstleistungserbringung aus EU-/EWR-Staaten nach Österreich entsenden wollen, müssen Folgendes berücksichtigen:
- Gewerberechtliche Voraussetzungen
- Arbeitsmarktrechtliche Bestimmungen
- Arbeitsrechtliche Ansprüche
- Sozialversicherung – EU
- Sozialversicherung – EWR
- Sonstige Pflichten des entsendenden Unternehmens
Hinweis
Aufgrund spezieller Abkommen gelten diese Bestimmungen grundsätzlich auch für Entsendungen nach Österreich aus der Schweiz und aus dem Vereinigten Königreich.
Weiterführende Links
- Entsendeplattform (→ BMASGPK, BUAK)
- Grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmenden in der EU (→ BMASGPK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz