Entsendung aus EU-/EWR-Staaten nach Österreich

Unternehmerinnen/Unternehmer, die Arbeitskräfte vorübergehend zur Dienstleistungserbringung aus EU-/EWR-Staaten nach Österreich entsenden wollen, müssen Folgendes berücksichtigen:

Hinweis

Aufgrund spezieller Abkommen gelten diese Bestimmungen grundsätzlich auch für Entsendungen nach Österreich aus der Schweiz.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 23. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Bewerten Sie diese Seite und geben Sie uns Tipps, wie wir sie noch besser gestalten können.