Entsendung aus EU-/ EWR-Staaten nach Österreich
Unternehmerinnen/Unternehmer, die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer vorübergehend zur Dienstleistungserbringung aus EU-/EWR-Staaten nach Österreich entsenden wollen, müssen Folgendes berücksichtigen:
- Gewerberechtliche Voraussetzungen
- Arbeitsmarktrechtliche Bestimmungen
- Arbeitsrechtliche Ansprüche
- Sozialversicherung – EU
- Sozialversicherung – EWR
- Sonstige Pflichten des beschäftigenden Unternehmens
Hinweis
Aufgrund spezieller Abkommen gelten diese Bestimmungen grundsätzlich auch für Entsendungen nach Österreich aus der Schweiz.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend